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Ambulanter Dienst Am Malerwinkel

Unser Ambulanter Dienst Am Malerwinkel GmbH & Co. KG unterstützt Sie dabei, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in unserer Residenz zu führen. Das Angebot einer Ambulanten Pflege richtet sich auch an Interessenten aus Bad Sassendorf und Umgebung. Unser Ziel ist es, Ihre Eigenständigkeit zu erhalten. Dazu erfassen wir in einem Gespräch ihre persönlichen Bedürfnisse und sind auch gleich bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung behilflich. Für medizinische Maßnahmen braucht es eine Verordnung durch den behandelnden Arzt.

Qualität und Erfahrung

Seit 1998 sind wir ein anerkannter Partner im Bereich der Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Bad Sassendorf. Hervorgegangen aus einem kleinen stationären Wohnbereich innerhalb der Residenz haben wir uns geöffnet, um unser pflegerisches Knowhow auch den Bewohnern unserer Appartements und Wohnungen im Bereich Service-Wohnen anzubieten. Dadurch können wir nicht nur eine lebenswerte Unterkunft in unserer Residenz, sondern Verpflegung im besten Gastronomie-Standard, umfangreiche Servicepakete und personenzentrierte Pflege – alles aus einer Hand – anbieten. Das ist ein Service-Angebot, das in Bad Sassendorf und im weiten Umkreis seinesgleichen sucht.

Leistungen

  • Beratungsgespräche § 37.3 SGB XI
  • Pflege und Betreuung der Bewohner und Gäste der Residenz Am Malerwinkel sowie von Klienten in Bad Sassendorf
  • Grundpflege, dazu gehören etwa Körperpflege, Hilfe beim An- und Entkleiden und Unterstützung beim Essen
  • medizinische Behandlungspflege - Durchführung ärztlich verordneter Leistungen, zum Beispiel: Wundversorgung, Blutzuckerkontrollen, Verabreichen von Medikamenten, Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen zum Beispiel: Begleitung bei Spaziergängen, Hilfe bei der Strukturierung des Alltags, Einkaufen, Besorgungen und die Reinigung der Wohnung
  • Vorbereitung und Begleitung des Besuches des Medizinischen Dienstes
Pflegeexperten an Ihrer Seite

Ihre Ansprechpartner Ambulante Pflege

Nichts ist besser als ein kompetenter Partner, an den man sich mit seinen persönlichen Anliegen wenden kann. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner für unsere Leistungen im bereich Ambulante Pflege.

Pflegedienstleitung Ambulanter Dienst

Katharina Köneke

Pflegedienstleitung Ambulanter Dienst

Ann Schneider

Kontaktformular Ambulanter Dienst

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Über den Ambulanten Dienst am Malerwinkel

Fragen & Antworten

Möglicherweise haben Sie viele Fragen zum Ambulanten Dienst in unserer Residenz Am Malerwinkel. Die häufigsten Fragen beantworten wir für Sie hier.

Ihre Fragen zur ambulanten Pflege

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  • Bis zu welchem Pflegegrad ist eine ambulante Versorgung sinnvoll? Wann sollte eine st ationäre Pflege in Betracht gezogen werden?

    Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Ein Umzug in ein Seniorenheim mit einer stationären Pflege sollte in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden:

    • Alleinlebende, sturzgefährdete oder demente Menschen
    • Wenn Intensivpflege notwendig ist oder eine 24-stündige Betreuung benötigt wird
    • Menschen in der letzten Lebensphase
  • Findet auch an Wochenenden und Feiertagen eine Ambulante Versorgung und Pflege statt?

    Auch an Wochenenden und Feiertagen findet eine Versorgung und Pflege der Pflegebedürftigen statt.

  • Können feste Zeiten vereinbart werden? Wie weit im Voraus kann man Termine absagen?

    Wir bemühen uns ihre Zeitwünsche zu berücksichtigen, können natürlich nicht verhindern, dass es auch schon mal zu Verspätungen aus witterungsbedingten oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen kommt.

    Sie können jederzeit Termine absagen. Aber wenn die Absage zu kurzfristig ist, müssen wir Ihnen den Termin trotzdem in Rechnung stellen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?

    Die Grundpflege beinhaltet grundlegende und wiederkehrende Pflegeleistungen. Diese umfassen die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität, sowie nichtmedizinische Pflegetätigkeiten. Die Durchführung ärztlich verordneter Behandlungen, wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandwechsel wird als Behandlungspflege bezeichnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegekasse ist; die Behandlungspflege eine Krankenkassenleistung.

  • Wie sieht die Unterstützung bei Begutachtungen durch den MDK aus?

    Gerne bieten wir unseren Kunden eine Begleitung bei Begutachtungen an.

  • Was ist der Entlastungsbetrag und wem steht er zu?

    Nach dem Pflegestärkungsgesetz haben alle Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen, den sog. Entlastungsbetrag. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat.

    Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel für Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungs- und Bewegungsangebote) genutzt werden.

  • Wird auch eine Ambulante Pflege von pflegebedürftigen Menschen außerhalb der Residenz Am Malerwinkel angeboten?

    Unser Dienstleistungsangebot richtet sich an Bewohner und Gäste der Residenz Am Malerwinkel und an Bewohner des schönen Kurortes Bad Sassendorf und der Umgebung.

  • Kommen auch männliche Pflegekräfte?

    Wir beschäftigen männliche und weibliche Pflegekräfte aus Deutschland und natürlich auch aus anderen Herkunftsländern. Wir versuchen dabei ihre Wünsche zu berücksichtigen.

  • Kommt immer die gleiche Person?

    Wir wenden das Konzept der Bezugspflege an. Das heißt, dass die Versorgung und Pflege nach Möglichkeit von einer Pflegekraft erfolgt. Dadurch profitieren Sie von einem festen Ansprechpartner, der ihre individuelle Situation kennt und sich mit ihr auseinandersetzen kann.

  • Gibt es auch Investitionskosten und Ausbildungsumlagen bei ambulanten Diensten?

    Pflegeeinrichtungen, dazu gehören auch die ambulanten Pflegedienste, stellen häufig Investitionskosten in Rechnung. Dabei handelt es sich um bestimmte Betriebsausgaben, wie beispielsweise Kosten für die Büro- und Geschäftsausstattung. Pflegedienste dürfen solche »betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen« auf die Pflegebedürftigen umlegen, wenn sie keine öffentlichen Mittel erhalten. In NRW erhalten Ambulante Pflegedienste die Möglichkeit eine Investitionskostenpauschale zu beantragen. Dadurch entfällt eine Umlage dieser Kosten auf die Pflegebedürftigen.

    Die Ausbildung von Nachwuchskräften wird von allen Beteiligten über Umlagen finanziert. Ambulante Pflegeeinrichtungen können auf sie entfallene Umlagebeträge in den Vergütungssätzen berücksichtigen.

  • Was bedeutet eine Ambulante Pflege in der Residenz?

    Eine Ambulante Pflege ist die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrem persönlichen Umfeld. Die einzelnen und modularen Leistungen sollen es den pflegebedürftigen Bewohnern unserer Residenz ermöglichen, optimal versorgt zu werden, ohne unsere vertraute Umgebung verlassen zu müssen. Auf Anfrage übernehmen wir auch die ambulante Versorgung von Menschen aus der Umgebung.

  • Wie hoch sind die Kosten für die Nutzung des Ambulanten Pflegedienstes und wer zahlt sie?

    Die Kosten orientieren sich an dem von Ihnen genutzten und benötigten Pflegeleistungen und wie häufig diese benötigt werden. Diese ermitteln wir in einem Beratungsgespräch. Die Kosten variieren dadurch stark. Sie können zwischen 500 Euro und 2500 Euro im Monat liegen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich ab dem Pflegegrad 2 an den Kosten. Wie viel Geld die Pflegeversicherung zahlt, hängt vom Pflegegrad ab.

    Pflegegrad 2724 Euro
    Pflegegrad 31.363 Euro
    Pflegegrad 41.693 Euro
    Pflegegrad 52.095 Euro


    Zusätzlich haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag i.H.v. bis zu 125 Euro monatlich. Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Dieser Betrag kann auch für bestimmte Leistungen unseres Pflegedienstes genutzt werden.

    Die Preise basieren auf den jeweiligen Vergütungsvereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten. Wir müssen uns von den Preisen her an diese Vergütungsvereinbarungen halten und dürfen nicht mehr abrechnen.

    Wird von einem Arzt zusätzlich eine häusliche Krankenpflege verordnet, (z.B. Medikamentengabe, Insulingabe, Wundversorgung) so bezahlt die Krankenkasse – unabhängig vom Pflegegrad – unsere Leistungen. Dieses kann z.B. als Nachsorge nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt oder einfach nur für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen erfolgen.

    Eine weitere Möglichkeit ist es die Kosten für den Pflegedienst selbst zu bezahlen. Das kann vorkommen, wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, als über die Leistungen der Pflegekasse abgedeckt sind.