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Häusliche Pflege in Bad Sassendorf, Soest und Umgebung: Unser Ambulanter Dienst Am Malerwinkel

Suchen Sie professionelle häusliche Pflege in Bad Sassendorf, Soest und Umgebung? Unser Ambulanter Dienst Am Malerwinkel GmbH & Co. KG steht Ihnen als verlässlicher Partner für selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zur Seite. Das Angebot einer Ambulanten Pflege richtet sich dabei nicht nur an die Bewohner der Residenz Am Malerwinkel, sondern auch an Interessenten und Pflegebedürftige aus Bad Sassendorf und Umgebung. Unser Ziel ist es, Ihre Eigenständigkeit zu erhalten. Dazu erfassen wir in einem Gespräch ihre persönlichen Bedürfnisse und sind auch gleich bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung behilflich. Für medizinische Maßnahmen braucht es eine Verordnung durch den behandelnden Arzt.

Wir bringen Pflege zu Ihnen!

Für Sie unterwegs

Unsere engagierten Pflegekräfte sind für Sie unterwegs, um Ihnen Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.

Unser engagiertes Team von Pflegekräften kümmert sich nicht nur um pflegebedürftige Bewohner unserer Residenz Am Malerwinkel, sondern auch um Pflegebedürftige aus Bad Sassendorf und Umgebung. Damit schaffen wir ihnen ein sicheres und betreuendes Umfeld in ihrer vertrauten Umgebung. 

Unser Team von Pflegekräften ist für Sie unterwegs, um Ihnen Unterstützung, eine professionelle Pflege und eine individuelle Betreuung zu bieten. Dadurch geben wir Menschen die Möglichkeit selbstbestimmt in ihren vier Wänden zu leben.

Qualität und Erfahrung im Bereich Häusliche Pflege und Pflegedienst

Seit 1998 sind wir als angesehener Partner für die Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Bad Sassendorf tätig. Ursprünglich aus einem kleinen stationären Wohnbereich innerhalb der Residenz hervorgegangen, haben wir unsere Dienstleistungen erweitert, um unser umfassendes pflegerisches Knowhow auch den Bewohnern unserer Appartments und Wohnungen im Bereich Servicewohnen zugänglich zu machen. Dadurch können wir nicht nur eine lebenswerte Unterkunft in unserer Residenz, sondern auch Verpflegung im besten Gastronomie-Standard, umfangreiche Servicepakete und personenzentrierte Pflege – alles aus einer Hand – anbieten. Dieses Service-Angebot ist einzigartig in Bad Sassendorf und im weiteren Umkreis, und speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Menschen in unserer Region.

Um den sich wandelnden Bedürfnissen gerecht zu werden, bieten wir seit geraumer Zeit unsere qualitativ hochwertige Pflege auch außerhalb unserer Residenz an. Dieser logische Schritt ermöglicht es uns, unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Bereich der häuslichen Pflege und des Pflegedienstes direkt zu den Menschen in Soest und Bad Sassendorf zu bringen. Wir verstehen, dass der Wunsch nach persönlicher Betreuung und selbstbestimmtem Leben zu Hause immer stärker wird, und unser engagiertes Team steht bereit, diesen Bedarf mit professioneller Pflege und individueller Unterstützung zu erfüllen.

Leistungen unseres Pflegedienstes

Professionelle häusliche Pflege und individuelle Unterstützung

Unsere Leistungen umfassen häusliche Krankenpflege, Pflege zu Hause, medizinsiche Behandlungspflege und 24-Stunden-Rufbereitschaft in Bad Sassendorf, Soest und Umgebung. Unsere Leistungen im Detail:

  • häusliche Pflege und Betreuung der Bewohner und Gäste der Residenz Am Malerwinkel sowie von Klienten in Bad Sassendorf, Soest und der Region
  • Beratungsgespräche nach §37, 3 SGB XI
  • Grundpflege, dazu gehören etwa Körperpflege, Hilfe beim An- und Entkleiden und Unterstützung beim Essen
  • medizinische Behandlungspflege - Durchführung ärztlich verordneter Leistungen, zum Beispiel: Wundversorgung, Blutzuckerkontrollen, Verabreichen von Medikamenten, Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen zum Beispiel: Begleitung bei Spaziergängen, Hilfe bei der Strukturierung des Alltags, Einkaufen, Besorgungen und die Reinigung der Wohnung
  • Vorbereitung und Begleitung des Besuches des Medizinischen Dienstes

Ihre Ansprechpartner Ambulante Pflege

Pflegeexperten an Ihrer Seite

Nichts ist besser als ein kompetenter Partner, an den man sich mit seinen persönlichen Anliegen wenden kann. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner für unsere Leistungen im bereich Ambulante Pflege.

Pflegedienstleitung Ambulanter Dienst

Katharina Köneke

Pflegedienstleitung Ambulanter Dienst

Ann Schneider

Kosten & Pflegesätze

Transparente Abrechnung

Wir rechnen die Leistungen für Pflege und Betreuung direkt mit den Pflegekassen ab. Natürlich informieren wir Sie, wie hoch der Kostenanteil ist, den die Pflegeversicherung für Ihre Pflege- und Betreuungsleistungen übernimmt. Auf diese Weise wissen Sie jederzeit, wie hoch Ihr Eigenanteil ist.

Kontaktformular Ambulanter Dienst

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Ihre Fragen zur ambulanten Pflege

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  • Bis zu welchem Pflegegrad ist eine ambulante Versorgung sinnvoll? Wann sollte eine st ationäre Pflege in Betracht gezogen werden?

    Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Ein Umzug in ein Seniorenheim mit einer stationären Pflege sollte in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden:

    • Alleinlebende, sturzgefährdete oder demente Menschen
    • Wenn Intensivpflege notwendig ist oder eine 24-stündige Betreuung benötigt wird
    • Menschen in der letzten Lebensphase
  • Findet auch an Wochenenden und Feiertagen eine Ambulante Versorgung und Pflege statt?

    Auch an Wochenenden und Feiertagen findet eine Versorgung und Pflege der Pflegebedürftigen statt.

  • Können feste Zeiten vereinbart werden? Wie weit im Voraus kann man Termine absagen?

    Wir bemühen uns ihre Zeitwünsche zu berücksichtigen, können natürlich nicht verhindern, dass es auch schon mal zu Verspätungen aus witterungsbedingten oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen kommt.

    Sie können jederzeit Termine absagen. Aber wenn die Absage zu kurzfristig ist, müssen wir Ihnen den Termin trotzdem in Rechnung stellen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?

    Die Grundpflege beinhaltet grundlegende und wiederkehrende Pflegeleistungen. Diese umfassen die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität, sowie nichtmedizinische Pflegetätigkeiten. Die Durchführung ärztlich verordneter Behandlungen, wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandwechsel wird als Behandlungspflege bezeichnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegekasse ist; die Behandlungspflege eine Krankenkassenleistung.

  • Wie sieht die Unterstützung bei Begutachtungen durch den MDK aus?

    Gerne bieten wir unseren Kunden eine Begleitung bei Begutachtungen an.

  • Was ist der Entlastungsbetrag und wem steht er zu?

    Nach dem Pflegestärkungsgesetz haben alle Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen, den sog. Entlastungsbetrag. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat.

    Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel für Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungs- und Bewegungsangebote) genutzt werden.

  • Wird auch eine Ambulante Pflege von pflegebedürftigen Menschen außerhalb der Residenz Am Malerwinkel angeboten?

    Unser Dienstleistungsangebot richtet sich an Bewohner und Gäste der Residenz Am Malerwinkel und an Bewohner des schönen Kurortes Bad Sassendorf und der Umgebung.

  • Kommen auch männliche Pflegekräfte?

    Wir beschäftigen männliche und weibliche Pflegekräfte aus Deutschland und natürlich auch aus anderen Herkunftsländern. Wir versuchen dabei ihre Wünsche zu berücksichtigen.

  • Kommt immer die gleiche Person?

    Wir wenden das Konzept der Bezugspflege an. Das heißt, dass die Versorgung und Pflege nach Möglichkeit von einer Pflegekraft erfolgt. Dadurch profitieren Sie von einem festen Ansprechpartner, der ihre individuelle Situation kennt und sich mit ihr auseinandersetzen kann.

  • Gibt es auch Investitionskosten und Ausbildungsumlagen bei ambulanten Diensten?

    Pflegeeinrichtungen, dazu gehören auch die ambulanten Pflegedienste, stellen häufig Investitionskosten in Rechnung. Dabei handelt es sich um bestimmte Betriebsausgaben, wie beispielsweise Kosten für die Büro- und Geschäftsausstattung. Pflegedienste dürfen solche »betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen« auf die Pflegebedürftigen umlegen, wenn sie keine öffentlichen Mittel erhalten. In NRW erhalten Ambulante Pflegedienste die Möglichkeit eine Investitionskostenpauschale zu beantragen. Dadurch entfällt eine Umlage dieser Kosten auf die Pflegebedürftigen.

    Die Ausbildung von Nachwuchskräften wird von allen Beteiligten über Umlagen finanziert. Ambulante Pflegeeinrichtungen können auf sie entfallene Umlagebeträge in den Vergütungssätzen berücksichtigen.

  • Was bedeutet eine Ambulante Pflege in der Residenz?

    Eine Ambulante Pflege ist die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrem persönlichen Umfeld. Die einzelnen und modularen Leistungen sollen es den pflegebedürftigen Bewohnern unserer Residenz ermöglichen, optimal versorgt zu werden, ohne unsere vertraute Umgebung verlassen zu müssen. Auf Anfrage übernehmen wir auch die ambulante Versorgung von Menschen aus der Umgebung.

  • Wie hoch sind die Kosten für die Nutzung des Ambulanten Pflegedienstes und wer zahlt sie?

    Die Kosten orientieren sich an dem von Ihnen genutzten und benötigten Pflegeleistungen und wie häufig diese benötigt werden. Diese ermitteln wir in einem Beratungsgespräch. Die Kosten variieren dadurch stark. Sie können zwischen 500 Euro und 2500 Euro im Monat liegen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich ab dem Pflegegrad 2 an den Kosten. Wie viel Geld die Pflegeversicherung zahlt, hängt vom Pflegegrad ab.

    Pflegegrad 2 724 Euro
    Pflegegrad 3 1.363 Euro
    Pflegegrad 4 1.693 Euro
    Pflegegrad 5 2.095 Euro


    Zusätzlich haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag i.H.v. bis zu 125 Euro monatlich. Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Dieser Betrag kann auch für bestimmte Leistungen unseres Pflegedienstes genutzt werden.

    Die Preise basieren auf den jeweiligen Vergütungsvereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten. Wir müssen uns von den Preisen her an diese Vergütungsvereinbarungen halten und dürfen nicht mehr abrechnen.

    Wird von einem Arzt zusätzlich eine häusliche Krankenpflege verordnet, (z.B. Medikamentengabe, Insulingabe, Wundversorgung) so bezahlt die Krankenkasse – unabhängig vom Pflegegrad – unsere Leistungen. Dieses kann z.B. als Nachsorge nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt oder einfach nur für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen erfolgen.

    Eine weitere Möglichkeit ist es die Kosten für den Pflegedienst selbst zu bezahlen. Das kann vorkommen, wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, als über die Leistungen der Pflegekasse abgedeckt sind.